In einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschusses und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag sprachen sich die meisten Expertinnen und Experten für eine Frauenquote aus.
Zehn Jahre nach einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Arbeitgeberverbänden hat sich bisher nichts bewegt.
Die Privatdozentin Frau Dr. Elke Holst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Frau Jutta Freifrau von Falkenhausen, Vize-Präsidentin der Initiative "Frauen in die Aufsichtsräte", Frau Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel und Frau Prof. Dr. Heide Pfarr als Mitglied der Geschäftsführung der Hans-Böckler-Stiftung machten sich für eine stärkere Präsenz von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft stark. Es wurde auch von einer klaren Peinlichkeit gesprochen.
Unter den Expertinnen und Experten befanden drei Gegner der Frauenquote: Die neue Arbeitsdirektorin von SAP AG und Juristin Frau Dr. Angelika Dammann fand die Quote für Unternehmen schon in der Vergangenheit - wir berichteten - zu teuer. Sie sprach von Qualitätseinbußen, wenn kurzfristige Änderungen angestoßen werden.
Warum läuft es bei Männern besser?
Frau Prof. Dr. Marlene Schmidt, Leiterin vom Hugo Sinzheimer Institut und Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht des Deutschen Juristinnenbundes äußerte sich in ihrer Stellungnahme folgendermaßen:
"Die Botschaft erscheint mir völlig klar: Für Männer sind das richtige Netzwerk und die richtigen Beziehungen allemal wichtiger als Qualifikation. Die Quotenregelung soll lediglich die Wirkungen dieses Netzwerks überspielen.
Daher braucht sich auch keine Frau, die aufgrund einer Quotenregelung in den Aufsichtsrat bestellt wird, dafür zu schämen. Erstens gibt es genügend Frauen mit den erforderlichen Mindestqualifikationen. Und zweitens ist die Behauptung, für die Vergabe solcher Positionen, käme es in erster Linie auf Qualifikationen und Erfahrungen an, über die Frauen nicht verfügten, schlicht falsch und dient lediglich dazu, die als unberechtigt empfundene Forderung nach gerechter Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufsichtsratsmandaten mit vermeintlichen Sachargumenten abzuwehren.
Im Grunde geht es - für Männer wie für Frauen - allein darum, ob man die Chance erhält, die vorhandenen Qualifikationen in einer anspruchsvollen und - machen wir uns nichts vor - einflußreichen Position unter Beweis stellen zu dürfen. Diese Chance soll Frauen nicht länger vorenthalten bleiben.".