Wesentliche psychische Belastungen in der Arbeit sind: Überforderung, Unterforderung, unergonomische Arbeitszeiten, soziale Konflikte und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeit. Hervorzuheben ist, dass sich diese Belastungen in den letzten Jahren erheblich erhöht haben. Der Problemdruck, zum Beispiel psychische Belastungen in eine Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen, ist groß und wächst weiter.
Der Betriebsrat will nun Verhandlungen zu einer Gefährdungsbeurteilung führen. Das hört sich relativ unspektukulär an, da es dazu eindeutige Mitbestimmungsrechte gibt. Viele uns nahestehende Betriebsratsgremien konnten in den letzten Jahren eine Gefährdungsbeurteilung in ihren Unternehmen erfolgreich umsetzen. Von diesen Erfahrungen und besonders von den Inhalten können wir profitieren.
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung
Was ist eine gute, ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung? Darunter ist das Ermitteln von Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen und das Bewerten der festgestellten Gefährdungen und Belastungen zu verstehen. Hinzukommt, dass die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz einbezogen werden und die Beteiligung der Beschäftigten mit einer anschließenden Erfolgskontrolle möglich ist. Weiter sollen alle betrieblichen Einflussfaktoren auf die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitsnehmers betrachtet werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung soll primär für Verbesserungen an jedem Arbeitsplatz sorgen, unter Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und -bedingungen sowie der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes. Idealerweise führt ein Analyseteam die Gefährdungsbeurteilung durch. Anhand von Checklisten und Fragebögen, z. B. zu psychischen Belastungen, werden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation der Beschäftigten aufgesetzt. Experten können beratend hinzugezogen werden.
Das Instrument der Gefährdungsbeurteilung sollte zur Prüfung von alter(n)sgerechten Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitmodellen eingesetzt werden. Nicht zuletzt werden der Einsatz von Leistungsinstrumenten und Veränderungsprozesse bzw. Restrukturierungen auf ihre Wirkungen hin überprüft.
Fragen zu Veränderungsprozessen sind zum Beispiel:
Ist die Doppelbelastung von Arbeitsalltag und Veränderungsprozess zu bewältigen?
Sind ausreichend Personen und Zeiträume für den Veränderungsprozess vorgesehen?
Sind die gesetzten Ziele realistisch und für das Unternehmen sinnvoll?
Werden diese Ziele erreicht, überprüft und langfristig umgesetzt?
Ziel sollte es sein, die arbeitsbedingte Beeinträchtigung auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden positiv zu gestalten, insbesondere die Reduzierung der psychischen Belastungen. Dies erfordert jedoch eine konstruktive Zusammenarbeit aller Betriebsparteien und Fachabteilungen im Unternehmen.
Mit einer Gefährdungsbeurteilung kann der Betriebsrat künftig in das Direktionsrecht der Arbeitgeberin und seiner Vertreterinnen eingreifen und somit Veränderungsprozesse zu Gunsten aller Beschäftigten mit gestalten.