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Telefonie: Musst du drangehen?

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03.08.2012 Und wieder klingelt das Geschäfts-Handy ausgerechnet beim Abendessen.

"Musst Du eigentlich immer sofort drangehen?", fragt die Familie genervt. Nein, muss man nicht, ist die eindeutige arbeitsrechtliche Antwort. Es sei denn, im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ist eine "Rufbereitschaft" festgelegt.

Immer mehr Beschäftigte spielen das Spiel "Allzeit bereit" mit. Warum? Teils aus Konkurrenzdruck, teils weil es "ja allen so geht". Es zeigt sich aber, dass diese Über-Bereitschaft irgendwann zur gesundheitsgefährdenden Strapaze wird.

Lieber also gleich aufpassen, dass man nicht in die Falle tappt und jederzeit für jeden erreichbar ist. Und es muss eine für den Arbeitgeber verbindliche Verordnung her, die die Trennung von Arbeitszeit und Freizeit regelt.

Letzte Änderung: 01.08.2012

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