Wie viel kann ich als Berufsanfänger oder Berufsanfängerin verdienen? Was muss ich beim Abschluss eines Arbeitsvertrags beachten? Die IG Metall gibt Absolventen Tipps und Infos für den Berufseinstieg.
Die IG Metall erhebt jedes Jahr die Einstiegsgehälter für Berufseinsteiger in der Metall- und Elektrobranche. Für die Absolventen ist es vor allem wichtig zu wissen, dass sie in tarifgebundenen Unternehmen mehr Vorteile haben. Die Einstiegsgehälter geben eine erste Orientierung. Wer es genauer wissen will, wieviel in einem Unternehmen üblich ist, dem hilft die IG Metall gerne weiter. Mitglieder können sich direkt an ihre IG Metall vor Ort Link wenden.
Besser mit Tarif
In den heutigen Tarifverträgen spricht man nicht mehr von Gehalt, sondern von Entgelt. In Firmen, die nach Tarif bezahlen, verdienen Ingenieure zum Beispiel 21 Prozent und Absolventen der Wirtschaftswissenschaften sogar bis zu 37
Prozent mehr als in nicht tarifgebundenen Betrieben. Grundsätzlich gilt: Das erzielbare Jahresentgelt muss mindestens so hoch sein wie das Tarifentgelt, niedrigere Einstiegsgehälter sind nicht zulässig. Auch Urlaubstage
und Weihnachtsgeld sind in vielen Tarifverträgen geregelt.
Auf das Jahresentgelt kommt es an
Wenn von "Jahresentgelt" die Rede ist, ist oft Unterschiedliches gemeint. Viele Unternehmen zahlen zwölf Monatsentgelte, andere ein zusätzliches 13. Monatsentgelt. In Betrieben, die nach Tarif bezahlen, gibt es zusätzlich
eine Leistungszulage - je nach Tarifvertrag durchschnittlich vier bis 15 Prozent des Entgelts. Hinzu kommen weitere tarifliche Leistungen wie etwa Urlaubsgeld, Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) und altersvorsorgewirksame Leistungen.
Die Entgelte sind von Region zu Region unterschiedlich und auch die Größe des Unternehmens spielt eine Rolle beim Entgelt. Tendenziell lässt sich sagen, dass die Entgelte im Westen und Süden höher sind, als im Norden und Osten Deutschlands.
Geschickt verhandeln
Wie viel Bewerber beim Einkommen oder bei den Zusatzleistungen, wie beispielsweise einen Dienstwagen, herausholen können, hängt nicht nur vom Abschluss und der Note ab. Hier ist oftmals Verhandlungsgeschick gefragt. Aber auch
Zusatzqualifikationen wie eine abgeschlossene Berufsausbildung bringen Pluspunkte. Auf alle Fälle muss das erzielbare Entgelt mindestens so hoch sein wie das Tarifgehalt. Für tarifgebundene Unternehmen gilt: Höhere
Einstiegsgehälter als die Tarifgehälter sind zulässig, niedrigere Einstiegsgehälter sind es nicht.
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